Einsatzzonen

Seit dem 01.07.2003 gilt die Richtlinie 94/9/EG (ATEX)<FONT face="HelveticaNeue-LightCond" size=1>, die den </FONT>bestimmungsgemäßen Gebrauch von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. Diese Richtlinie hat die verschiedenen Verordnungen unter einer europaweit gültigen Richtlinie vereint.
Die ATEX-Richtlinie bezieht sich auf elektrische und nicht-elektrische Produkte.
Der Nachweis über die Einsatzfähigkeit der MIT-Armatur wird durch eine ATEX-Bescheinigung nachgewiesen. Sie als Kunde müssen laut Richtlinie die Zone, in der das von Ihnen erworbene Produkt eingesetzt wird, angeben.
Im folgenden werden die verschiedenen Zonen erläutert: 
Gase Nebel Dämpfe | Stäube | Explosionsfähige Atmosphäre ist vorhanden | Richtwerte | | Zone 0 | Zone 20 | ständig, langzeitig oder häufig | > 1000 Std./Jahr | | Zone 1 | Zone 21 | gelegentlich | 10-1000 Std./Jahr | | Zone 2 | Zone 22 | selten oder kurzzeitig | < 10 Std./Jahr |

Ein Beispiel zur Erklärung


Die vollständige Bezeichnung hat folgenden Aufbau:
• Das Symbol für den Explosionsschutz
• Die Gerätegruppe ( II)
• Die Gerätekategorie (2G)
• Die Kennung für die Europanorm Explosionsschutz (EEx)
• die Zündschutzart (d)
• die Zuordnung zur Temperaturklasse/Gasgruppe (IIC)
• die Temperaturklasse (T4)
Erläuterung des Beispiels:
Die Gerätegruppe 2 steht für alle explosionsgefährdeten Bereiche außer Bergwerken. Die Gerätekategorie 2G besagt, dass das Produkt im Bereich Gase, Nebel und Dämpfe mit einem hohen Maß an Sicherheit eingesetzt wird. Eine druckfeste Kapselung (Zündschutzart) ist erforderlich. Die max. Oberflächentemperatur der Betriebsmittel darf 135°C nicht überschreiten, die Zündtemperatur der brennbaren Stoffe muss zwischen 135 °C und 200 °C liegen.
Zur genauen Bedeutung der einzelnen Kategorien
und einer Auflistung der vollständigen Angaben
können Sie uns jederzeit
gerne ansprechen! 
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