ATEX

Explosionsschutz (ATEX)

Explosionsschutz (ATEX)Seit dem 01.07.2004 gilt die Richtlinie 94/9/EG (ATEX), die den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. Diese Richtlinie hat die verschiedenen Verordnungen unter einer europaweit gültigen Richtlinie vereint. Die ATEX-Richtlinie bezieht sich auf elektrische und nichtelektrische Produkte.

Der Nachweis über die Einsatzfähigkeit der MIT-Armatur wird durch eine ATEX-Bescheinigung nachgewiesen. Sie als Kunde müssen laut Richtlinie die Zone, in der das von Ihnen erworbene Produkt eingesetzt wird, angeben.

Im Folgenden werden die verschiedenen Zonen erläutert:

Gase, Nebel, Dämpfe Stäube Explosionsfähige Atmosphäre is vorhanden Richtwerte
 
Zone 0 Zone 20 ständig, langzeitig oder häufig > 1000 Std./Jahr
Zone 1 Zone 21 gelegentlich 10 bis 1000 Std./Jahr
Zone 2 Zone 22 selten oder kurzzeitig < 10 Std./Jahr

Die vollständige Bezeichnung hat folgenden Aufbau:
  • das Symbol für den Explosionsschutz
  • die Gerätegruppe ( II )
  • die Gerätekategorie ( 2G )
  • die Kennung für die Europa-Norm
  • Explosionsschutz ( EE x )
  • die Zündschutzart ( d )
  • die Zuordnung zur Temperaturklasse/Gasgruppe ( IIC )
  • die Temperaturklasse ( T4 )

Ein Beispiel: II 2G EEx d IIC T4
Die Gerätegruppe II steht für alle explosionsgefährdeten Bereiche außer Bergwerken. Die Gerätekategorie 2G besagt, dass das Produkt im Bereich Gase, Nebel und Dämpfe mit einem hohen Maß an Sicherheit eingesetzt wird.
Eine druckfeste Kapselung (Zündschutzart) ist erforderlich. Die max. Oberflächentemperatur der Betriebsmittel darf 135°C nicht überschreiten, die Zündtemperatur der brennbaren Stoffe muss zwischen 135°C und 200°C liegen.