Explosionsschutz (ATEX) Seit dem 01.07.2004 gilt die Richtlinie 94/9/EG (ATEX), die den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Produkten in explosionsgefährdeten
Bereichen regelt. Diese Richtlinie hat die verschiedenen Verordnungen unter einer europaweit gültigen Richtlinie
vereint. Die ATEX-Richtlinie bezieht sich auf elektrische und nichtelektrische Produkte.
Der Nachweis über die Einsatzfähigkeit der MIT-Armatur wird durch eine ATEX-Bescheinigung nachgewiesen. Sie als Kunde müssen laut Richtlinie die Zone, in der das von Ihnen erworbene Produkt eingesetzt wird, angeben. Im Folgenden werden die verschiedenen Zonen erläutert: |
| Gase, Nebel, Dämpfe | Stäube | Explosionsfähige Atmosphäre is vorhanden | Richtwerte |
| Zone 0 | Zone 20 | ständig, langzeitig oder häufig | > 1000 Std./Jahr |
| Zone 1 | Zone 21 | gelegentlich | 10 bis 1000 Std./Jahr |
| Zone 2 | Zone 22 | selten oder kurzzeitig | < 10 Std./Jahr |